Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Auskunftspflicht des Vermieters landlord's duty of disclosure/ obligation to provide information Beim Abschluss des Mietvertrages haben beide Vertragspartner gegenüber dem jeweils anderen die Pflicht, bestimmte Auskünfte zu erteilen - allerdings nicht unbegrenzt.

Eine Aufklärungspflicht ist immer gegeben, wenn ein bestimmter Umstand für die Entscheidung des Vertragspartners wesentlich erscheint, oder dieser ausdrücklich danach gefragt hat. Eine Verletzung der Aufklärungspflichten kann zur Rückgängigmachung des Vertrages führen. Beim Mietvertrag bezieht sich die Aufklärungspflicht des Vermieters ohne ausdrückliche Nachfrage des künftigen Mieters auf alle Umstände, die die Nutzung der Mietsache beeinträchtigen können. Z.B.:
  • Höhe der Nebenkosten / Betriebskosten
  • geplantes Geltendmachen von Eigenbedarf
  • harmonisches Zusammenleben der Hausgemeinschaft
  • geplanter Verkauf des Mietobjekts
  • laute Nachbarn
  • Bestehen einer Baugenehmigung für das Mietobjekt
  • Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung
Auf Fragen zu Nachteilen des Mietobjekts aufgrund seiner Lage muss der Vermieter jedoch nur auf konkrete Nachfrage antworten und auch nur dann, wenn durch diese Gegebenheiten erhebliche Belästigungen entstehen können. Z.B.:
  • Prostitution in der Umgebung
  • schlechte Anbindung an öffentlichen Nahverkehr
Fragen hinsichtlich persönlicher Verhältnisse der anderen Mieter muss bzw. darf der Vermieter nicht beantworten. Z.B.:
  • Religionszugehörigkeit
  • Beruf